Prüfung von kraftbetätigten Fenstern/ Türen/ Toren (DINEN 12445, DINEN 18650)
In gewerblichen Einrichtungen wurden durch den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft die Richtlinien für kraftbetätigte Fenstern/ Türen/ Tore (BGR 232) zur Konkretisierung im Bereich des Arbeitsschutzes (§§9-11 der Arbeits-stättenverordnung) erlassen. Entsprechend Abschnitt 6.1 der BGR 232 müssen kraftbetätigte Fenster/ Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich, Flucht und Rettungswege 2 x jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Über die Durchführung der Prüfung nach Abschnitt 6.1 ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Wir bieten entsprechende Verträge dazu an.
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